Gewerbefreiheit — Gewerbefreiheit, im englischen Sprachgebrauch auch als freies Unternehmertum (free enterprise) bezeichnet, ist die grundsätzliche Freiheit für jedermann, sich gewerblich zu betätigen. Sie ergibt sich als praktische Konsequenz aus dem Grundmotiv… … Deutsch Wikipedia
Gewerbefreiheit — Gewerbefreiheit, s.u. Gewerbe … Pierer's Universal-Lexikon
Gewerbefreiheit — Gewerbefreiheit, s. Gewerbegesetzgebung, S. 787 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbefreiheit — Gewerbefreiheit, die jedermann zuerkannte Befugnis, jedes beliebige Gewerbe selbständig zu betreiben, ohne Erfüllung irgendwelcher Vorbedingungen, insbes. die Freiheit von dem früher herrschenden Zunftzwang … Kleines Konversations-Lexikon
Gewerbefreiheit — Gewerbefreiheit, das Recht, mit Beobachtung der gesetzlichen Bedingungen jedes Gewerbe ungehindert auszuüben, im Gegensatze zu Privilegien u. Zunftwesen; s. Zunftwesen. In England, Frankreich, der Schweiz etc. herrscht die G., in andern Staaten… … Herders Conversations-Lexikon
Gewerbefreiheit — Ge|wẹr|be|frei|heit 〈f. 20; unz.〉 das Recht für jedermann, jeder Tätigkeit ohne weiteres nachgehen zu können, soweit nicht das öffentliche Interesse Ausnahmen gebietet (z. B. beim Beruf des Arztes) * * * Ge|wẹr|be|frei|heit, die [LÜ von engl.… … Universal-Lexikon
Gewerbefreiheit statt Zunftzwang: Die Schranken fallen — Ideelle und materielle Voraussetzungen des wirtschaftlichen Umbruchs Territoriale Flurbereinigung, politische Unruhe und militärische Auseinandersetzungen sowie sich anschließende Liberalisierungsmaßnahmen in Landwirtschaft und Gewerbe… … Universal-Lexikon
Gewerbefreiheit — Ge|wẹr|be|frei|heit … Die deutsche Rechtschreibung
Gewerbegesetzgebung — (Gewerbeverfassung), der Inbegriff der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine Regelung des Gewerbewesens abzielen, und durch die der Gewerbebetrieb im öffentlichen Interesse teils gefördert, teils beschränkt wird. Diese Bestimmungen sind in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… … Lexikon der gesamten Technik